Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte durchschnittlich
für sein eigenes Fahrzeug vor dem Zeitpunkt des Unfalls bei einem seriösen
Händler hätte aufwenden müssen.
Der Kfz-Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des
Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die
örtliche Marktlage.