So kürzen die Versicherer
Die "Prüfbrichte" der Haftpflichtversicherer
Um Kürzungen seitens der Versicherer zu rechtfertigen, werden immer häufiger
"Prüforganisationen" beauftragt, ordentlich erstellte Gutachten zu "prüfen" und
nach Vorgaben der Versicherung zu kürzen.
Das wird behauptet und so wird gekürzt:
- Farbtonangleich
Eine Beilackierung der angrenzenden Bauteile zum Farbtonangleich wird bei
fiktiver Abrechnung nicht erstattet, da erst im Lackierprozess entschieden werden
kann, ob eine Beilackierung erforderlich wird oder nicht.
Es wurden die dazu erforderlichen De-/ Montagearbeiten und die Lackierkosten
einschließlich anteiligem Lackmaterial in Abzug gebracht.
Hierzu ist anzumerken:
Im Lackierprozess ist es bereits zu spät, über eine Beilackierung zu entscheiden.
Lackhersteller und Lackverbände sind sich einig:
Farbtonunterschiede können nicht vorhergesagt werden. Unzählige Faktoren,
welche den Farbton beeinflussen, machen eine verlässliche Vorhersage
unmöglich.
- Abzug für Wertverbesserung / Vorteilsausgleich
Der im Gutachten angesetzte Betrag für die Wertverbesserung/ Vorteilsausgleich
ist zu niedrig. Aufgrund des Abnutzungsgrades wurde der Abzug neu festgesetzt.
Hierzu ist anzumerken:
Eine Wertverbesserung tritt oftmals nur bei verschleißbehafteten Teilen ein,
welche ohnehin in absehbarer Zeit hätten erneuert werden müssen.
Eine Wertverbesserung durch unfallbedingte Reparaturarbeiten im
Karosserie- und Lackbereich tritt in den seltensten Fällen ein.
Sachverständigenkosten
Oftmals teilt die regulierungspflichtige Versicherung mit:
Die Sachverständigenkosten sind zu hoch, wir erstatten den nach unserer
Auffassung erforderlichen Betrag.
Hierzu ist anzumerken:
Was die Versicherung für zu hoch erachtet, ist irrelevant. Die Rechtslage
zum Thema Sachverständigenkosten ist durch unzählige Urteile eindeutig.
Der BGH hat zu den Sachverständigenkosten klar entschieden.
Bei den hier aufgeführten Kürzungen handelt es sich lediglich um die
häufigsten aller pauschal vorgenommenen Kürzungen.
Werden Kürzungen der gegenrischen Versicherunng vorgenommen, so sollten
Sie grundsätzlich Ihren Sachverständigen bzw. Rechtsanwalt informieren.